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Turnverein Emmering 1898 e.V.
Allgemeine Informationen (hier auch als pdf-Datei) · Jahresbeiträge 2009 2010 - Erwachsene 18 bis 59 Jahre 52,00 Euro 60,00 Euro - ab 60 Jahre 42,00 Euro 48,00 Euro - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 25,00 Euro 36,00 Euro
· Segelabteilung 2009 2010 - Erwachsene 18 bis 59 Jahre 75,00 Euro 83,00 Euro - ab 60 Jahre 70,00 Euro 76,00 Euro - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 25,00 Euro 36,00 Euro
· Anmeldegebühr Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von 10,00 Euro pro Beitrittserklärung erhoben.
· Beitragszahlung Die Beitragszahlung erfolgt jährlich im Voraus (Februar) bzw. anteilig ab Eintrittsdatum durch Lastschrifteinzug.
· Mitgliedschaft Durch die Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, in den Abteilungen des TV Emmering 1898 e. V. Sport zu treiben. Die jeweils gültigen Abteilungsbeiträge stehen in der Beitragsübersicht und müssen zusätzlich zum Jahresbeitrag gezahlt werden. In den Schulferien findet eingeschränkter Trainingsbetrieb bzw. kein Training statt. Die Kurzinformation zur Sportversicherung habe ich zur Kenntnis genommen. Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Sportversicherung wenden Sie sich bitte an die Mit- gliederverwaltung – (08141) 535724.
· Konto-, Adressen- und Namensänderungen Bitte melden Sie unverzüglich Konto-, Adress- und Namensänderungen an die Mitgliederverwaltung. Für entstehende Nachteile und Kosten übernimmt der TV Emmering 1898 e. V. gegenüber dem Mitglied keine Haftung.
· Kündigung Die Mitgliedschaft – gilt auch für einzelne Abteilungen – kann nur zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist dem geschäftsführenden Vorstand des TV Emmering 1898 e. V. schriftlich bis spätestens 15. November eines Jahres mitzuteilen. Die Kündigung wird schriftlich bestätigt. Verspätet eingehende Kündigungen werden erst mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden Jahres wirksam.
· Hinweis zum Datenschutz Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen in der Beitrittserklärung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (sog. personenbezogene Daten) auf Datenverarbeitungssystemen des Vereins, gespeichert und für Verwaltungszwecke des Vereins verarbeitet und genutzt werden. Je nach Anforderung des zuständigen Fachverbandes und des Bayerischen Landessportverbandes werden Daten an die Verbände weitergeleitet für deren Verwaltungszwecke. Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Außenstehende weiterzugeben. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Verein oder den Verbänden gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins bzw. der Verbände nicht notwendig sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine Löschung, Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, müssen gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab dem Kündigungstermin durch den Vorstand aufbewahrt werden (§§ 145 – 147 Abgabenordnung).
Kurzinformation zur Sportversicherung (hier auch als pdf-Datei) Mit dem Sportversicherungsvertrag hat der BLSV für seine Mitglieder ein Sozialwerk entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität der Gemeinschaft aller Sportler möglich ist. Das Sozialwerk des BLSV setzt voraus, dass bestimmte Grundsätze beachtet werden: 1. Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen 2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sicher gestellt sein. Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und nicht verbindlich für den Versicherungsschutz. Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sportversicherung entnommen werden. Die Leistungen der Sportversicherung gültig ab: 1. Mai 2006 Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des BLSV gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Vereins aus dem BLSV. I. Unfallversicherung Für den Todesfall: € 2.500,-- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr € 5.000,-- für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 7.500,-- für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr € 10.500,-- für Verheiratete unabhängig vom Alter Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um € 2.000,--. Für den Invaliditätsfall: € 41.000,-- Grundsumme € 205.000,-- Höchstsumme Leistungsbeschreibung für Invaliditätsschädigungen: Bei einem Invaliditätsgrad bis 20% erfolgt keine Leistung, von 20% bis 25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung, von 26% bis 50% wird der 25% übersteigende Satz dreifach, von 51% bis 74% wird der 50% übersteigende Satz sechsfach, von 75% bis 100% wird der 75% übersteigende Satz achtfach entschädigt. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100% wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von € 205.000,-- zur Verfügung gestellt. Weitere Leistungen: bis € 5.000,-- für Serviceleistungen € 10,-- Krankenhaustagegeld ab 1. Tag II. Haftpflichtversicherung Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Deckungssummen betragen je Ereignis € 2.600.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden € 2.600.000,-- für die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung. € 15.000,-- für Vermögensschäden € 260.000,-- für Mietschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen € 260.000,-- für Gewässerschäden € 3.850,-- für Schlüsselverlust (20%, mind. € 50,-- Selbstbeteiligung je Versicherungsfall) IV. Rechtsschutzversicherung Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertragsrechtsschutz. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 75.000,--. V. Krankenversicherung Ersatz grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.B. gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Kostenersatz für · Zahnschäden bis 40% des Rechnungsbetrages, höchstens €1.050,-- je Schadensfall · Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu € 75,-- je Schadensfall · Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis € 1.050,-- je Schadensfall; · Rückbeförderung einer reiseunfähigen erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen; · Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort; · Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes. Versicherungsträger: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Düsseldorf ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf EUROPA Krankenversicherungs-AG Quelle: Bayerischer Landes-Sportverband e.V. und ARAG Versicherungs-AG
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