Die Beitrittserklärung kann online ausgefüllt werden.
Die Beitrittserklärung enthält unter anderem Informationen zu unseren Beiträgen, zur Zahlungsweise und zu den Kündigungsfristen sowie die Datenschutzeinwilligung.
Bitte die Beitrittserklärung und die Datenschutzeinwilligung ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausführung beim Übungsleiter abgeben, an die Adresse des Vereins schicken oder in den Vereins-Briefkasten an der Amperhalle einwerfen.
Konto-, Adress- und Namensänderungen bitte unverzüglich an die Mitgliederverwaltung melden. Für entstehende Nachteile und Kosten übernimmt der TV Emmering 1898 e. V. gegenüber dem Mitglied keine Haftung.
Sie können die Beitrittserklärung nutzen, um uns Ihre Änderungen mitzuteilen.
Kündigungen senden Sie bitte per E-Mail an die Mitgliederverwaltung oder schriftlich an die Adresse des Vereins. Sie können die Kündigung auch in den Vereinsbriefkasten an der Amperhalle einwerfen.
Die Mitgliedsbeiträge werden je zur Hälfte im Januar und im Juli eingezogen.
| Alter | Beitrag |
|---|---|
| 0 bis 2 Jahre, bei Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten | beitragsfrei |
| 3 bis 17 Jahre |
90,00 € jährlich 2. Kind 70,00 €, ab 3. Kind frei |
| 18 bis 59 Jahre | 120,00 € jährlich |
| Ab 60 Jahre, sowie Schwerbehinderte und Schüler, Studenten, Auszubildende bis 27 Jahre (jährliche Ausweispflicht) | 100,00 € jährlich |
| Fördermitglieder | 70,00 € jährlich |
| Einmalige Aufnahmegebühr pro Beitrittserklärung | 10,00 € |
Als Vereinsmitglied sind Sie in bestimmten Fällen versichert. In der Beitrittserklärung finden Sie weitergehende Informationen.
Was verbirgt sich hinter dem neuen „Bildungs- und Teilhabepaket“?
Seit dem 01.01.2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen unter vielen anderen Maßnahmen auch die Mitgliedschaft beim TV Emmering nutzen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote. Damit können auch die Mitgliedsbeiträge beim TVE finanziert werden.
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Wer ist der zuständige Leistungsträger?
Der zuständige Leistungsträger für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck sowie für Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Wohngeldgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Soziales.